Hundeangriff | Schmerzensgeld | Schadensersatz
Hundebiss - Personenschaden
Nach einer Beissattacke | Vom Hundebiss - bis zur Schadensregulierung
Sie wurden von einem Hund gebissen?
Ihr Hund wurde von einem anderem Hund gebissen?
Bewahren Sie möglichst die Ruhe.
Zuerst ist die Erstversorgung der Wunde wichtig.Wenn notwendig rufen sie einen Notarzt (auch bei einer Schocklage)
Versuchen Sie den Hund oder die Hunde zu sichern.
Rufen Sie bei einem schweren Unfall unbedingt die Polizei. Ansonsten sichern Sie wenn möglich alle Beweise.
Notieren Sie die Kontaktdaten von allen Beteiligten (Hundehalter, Zeugen usw.)
Wenn Sie bei einem Hundebiss-Unfall | Hundeattacke verletzt wurden, suchen Sie schnellstmöglich einen Arzt auf, insbesondere wenn Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld gelten machen wollen.
Hierfür ist in aller Regel ein ärztliches Attest unerlässlich.
Lassen Sie sich von einem Anwalt für Hunderecht beraten, insbesondere wenn Sie keine Schuld oder nur eine geringe Schuld an dem Hundeangriff (Hundebiss, Hundeattacke) hatten.
Insbesondere auch wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übergeben Sie die Sache baldmöglichst einen Anwalt für Hunderecht.
Sammeln Sie alle Belege für Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, Behandlungskosten, Medikamente usw..
Diese sind von der Gegenseite ebenfalls zu ersetzen, wenn Sie keine Schuld trifft.
Stellen Sie sich dann die Frage:
Welche Kosten sind mir entstanden, die ich ohne dem Ereignis nicht gehabt hätte.
Hundebeißvorfall und die Anzeige bei der Polizei, dem OrdnungsamtEinen Hundebiss beziehungsweise einen sonstigen Hundeangriff kann man nicht nur bei der Polizei melden, sondern auch bei dem zuständigen Ordnungsamt. Das Ordnungsamt bzw die Polizei wird nach der Anzeige des Hundeangriffs den Hundehalter des "bissigen" Hundes zur Anhörung des Vorfalls laden.
Dem Ordnungsamt obliegt es nach dem Hundebiss, Maßnahmen wie einen Leinen- oder Maulkorbzwang sowie den sogenannten Wesenstest anzuordnen.
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Nach einer Beissattacke | Vom Hundebiss - bis zur Schadensregulierung
Ihr Hund hat gebissen? Müssen Sie für Ihren Hund haften?
Wenn ihr Hund einen anderen Hund, eine Person oder auch ein anderes Tier (z.B. Reh, Wild gerissen...) gebissen hat dann kann unter Umständen die Behörde (die Ordnungsbehörde) den durch einen Beissvorfall auffällig gewordenen Hund auf seine Gefährlichkeit hin überprüfen lassen und durch Bescheid den Hund als gefährlichen Hund einstufen.
Die weitere Hundehaltung dieser als gefährliche Hunde eingestuften Hunde wird von den Behörden nur unter besonderen Auflagen erlaubt.(Leinenzwang, Maulkorbzwang, Wesenstest ect.)
Ihr Hund hat einen anderen Hund gebissen? Sie als Hundehalter wurden bei der Behörde angezeigt?
Sie suchen Informationen zu:
- Mein Hunde hat gebissen.
- Hundebiss und seine Rechtsfolgen.
- Beißvorfall unter Hunden
- Abwehr von behördlichen Auflagen wie Maulkorb, Leinenzwang
- Einstufung als ein gefährlicher Hund
- Gefährlichkeitsfeststellung Hund
- Landeshundegesetz, Hundegesetz, Hundeverordnungen…
Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Email:
info@tierrecht-anwalt.de
Tel.: 0 61 36 / 76 28 33
Ackenheil Anwaltskanzlei / Kanzlei für Tierrecht - bundesweite Rechtsberatung Hundebiss / Hundebeisserei und die RechtsfolgenZum Team der Ackenheil Anwaltskanzlei für Tierrecht zählen zudem derzeit 8 Hunde, sodass uns hundetypische Verhaltensweisen, Hunderassen zugesagten Eigenschaften sowie Hundehalter typisches "Fehlverhalten" mehr als geläufig sind.
Unzählige Hundehalter sowie Hundezüchtern aus dem In-und Ausland konnten wir schon aufgrund unserer langjährigen Erfahrung erfolgreich durch den oft undurchsichtigen Dschungel rechtlicher und behördlicher Fallstricke und Verfahren, gerade in den Bereichen von behördlichen Verfügungen (Auflage zum Führen und Halten eines
gefährlichen Hundes,
Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz) führen.
Tierärzte, Gutachter, Hundetrainer sowie Wesenstester (Gefährlichkeitsfeststellung, Landeshundegesetz, Wesenstest, Negativzeugnis über die Gefährlichkeit eines Hundes) runden das Spezialistennetzwerk der Kanzlei für Tierrecht ab.
Näheres zu unserem Leistungskatalog erfahren Sie
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Anwaltstelefon Hunderecht / Hundebiss - bundesweite Rechtsberatung
Einen spezialisierten Anwalt für Hunderecht / Hundebiss finden Sie nicht unbedingt in Ihrer nächsten Nähe. Entfernungen spielen aber heutzutage dank modernster Technik für die rechtliche Beratung keine Rolle mehr.
In vielen Fällen ist Ihr Besuch in unserer Kanzlei für die Durchführung einer Beratung nicht immer erforderlich.
Die Rechtsberatung kann online per E-Mail, telefonisch oder schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Es wird für Sie eine feste Zeit reserviert in der Sie mit dem Anwalt ungestört sprechen können.
Die für die Rechtsberatung notwendigen Unterlagen (Schriftverkehr, Verträge, Fotos, Arztbefunde usw.) können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.
Aktuelle Rechtstipps und Urteile Tierrecht unter:
Rechtsanwalt für Hunderecht / Hundebiss
Andreas Ackenheil
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