Tierrecht | Anwalt | Interessante Urteile zum Tierkauf Hundekauf | Welpenkauf
Schadenersatz beim Tierkauf
Nach der gesetzlichen Regelung muss auch der Käufer eines kranken Hundes (Welpe) den Verkäufer zunächst auffordern, diesen Mangel nachzubessern. Lässt aber der Zustand des Tieres eine unverzügliche tierärztliche Behandlung als Notmaßnahme erforderlich erscheinen, die vom Tierverkäufer nicht rechtzeitig veranlasst werden kann, so kann der Käufer für die tierärztlichen Behandlungen Schadenersatz fordern. Der Welpenkäufer ist in einer solchen Ausnahmesituation nicht verpflichtet, dem Verkäufer zunächst eine Nachfrist zur Behebung der Krankheit zu setzen. Bundesgerichtshof
Welpe mit genetischem Defekt
Verkauft ein Hundezüchter einen Welpen der später an eine Fehlstellung des Sprunggelenks erkrankt, so haftet hierfür der Züchter nicht, wenn er bei der Auswahl der Elterntiere darauf geachtet hat, dass genetische Fehler bei diesen Zuchttieren nicht vorliegen. Diesen Ausschluss der genetischen Erkrankung der Elterntiere ist mitunter schwer zu leisten. Wenn dieser Nachweis jedoch gelingt ist beim Hundezüchter kein Verschulden festzustellen. Er hat weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt.
War die Fehlstellung des Sprunggelenks genetisch bedingt, so beruhte sie auf einem schon durch die Zeugung vorgegebenen Defekt der spezifischen, für die Knochenentwicklung maßgeblichen Anlagen des Hundes.
Hinsichtlich eines solchen, in der Natur des Tieres begründeten genetischen Fehlers ist dem Züchter keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn er die Zucht nach den dafür geltenden (oftmals durch Verein vorgeschriebene Voruntersuchungen), auf Wissenschaft und Erfahrung beruhenden züchterischen Grundsätzen betreibt. Bundesgerichtshof
Tierrecht | Anwalt | Rechtsanwalt | Mainz
Weitere interessante Urteile unter: DER TIERANWALT

Aktuelle Rechtstipps und Urteile Tierrecht / Tierkauf unter:


Facebook: ANWALT FÜR TIERRECHT
http://www.facebook.com/tierrecht.anwalt

Tier im Recht Anwaltskanzlei für Rechtsfragen rund um das Tier
Rechtanwalt fuer Tierrecht Ackenheil  Kanzlei für Tierrecht
Kanzlei für Tierrecht
Rechtsanwalt für Tierrecht

Andreas Ackenheil

Raiffeisenstrasse 23 a

55270 Klein-Winternheim / Mainz

Tel.: 0 61 36 / 76 28 33

Fax: 0 61 36 / 76 32 91

Email:
info@tierrecht-anwalt.de

Impressum


Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.