Hund als gefährlich eingestuft - Informieren Sie sich über Ihre Rechte!


Hund als „gefährlicher Hund“ eingestuft - Ihre Rechte als Hundebesitzer

Wann wird ein Hund als „gefährlich“ eingestuft? Was kommt auf den Hundebesitzer zu, wenn sein Hund als gefährlich eingestuft wurde? Wie kann sich der Hundebesitzer dagegen wehren wenn sein Hund als gefährlich wegen einem Vorfall oder seiner Rasse als eingestuft werden soll?

Wann kann ein Hund als „gefährlich“ eingestuft werden?

Grundsätzlich können zwei verschiedene Wege dazu führen, dass ein Hund als „gefährlich“ eingestuft wird.

1. Aufgrund der Rasse
2. Aufgrund eines Vorfalls

Zu 1.Hund als gefährlich eingestuft aufgrund seiner Rasse
Bezüglich der Rasselisten, die allein aufgrund der Gegebenheit einer bestimmten Rassezugehörigkeit den Hund als „gefährlich“ einstufen, ist zu sagen, dass diese von Bundesland zu Bundesland variieren.

Als Beispiel in Rheinland-Pfalz: § 1 Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)
„(2) Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1.“

Zu 2..Hund als gefährlich eingestuft aufgrund eines Vorfalls

Folgende Vorfälle können dazu führen, dass ein Hund als gefährlich eingestuft werden kann:

• Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
• Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen
• Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben
• Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt habe.


Was kommt auf den Hundehalter zu , wenn sein Hund als gefährlich eingestuft wurde?

Die Einstufung eines Hundes als „gefährlich“ im Sinne der Landeshundegesetze oder Hundeverordnungen können in der Anordnung eines Anlein- oder Maulkorbzwangs enden, einer Kennzeichnungspflicht durch Chip, sowie der Vorlage eines Sachkundenachweises des Hundehalters.

Dabei ist wichtig zu sagen, dass JEDER Hundehalter davon betroffen sein kann, dass sein Hund als „gefährlich“ eingestuft wird. Meist werden aufgrund eines solchen Vorfalls „sanfte“ Auflagen erteilt, aber ein Beschlagnahmung des Hundes oder sogar eine Euthanasierung von Amts wegen kann in manchen Fallen ebenso ausgesprochen werden.

Die Auflagenerteilung liegt dabei bei den Behörden. Sie können sie in freiem Ermessen festsetzen.
Richtigerweise ist davon auszugehen, dass je schwerer der Vorfall, aufgrund dessen von der Hund als „gefährlicher“ Hund eingestuft wird, eine umso härtere Auflagen und Maßnahmen werden gegenüber dem Hundehalter erlassen.

Um nicht härte Maßnahmen von der Behörde erteilt zu bekommen sollten sich die erteilten Auflagen unbedingt halten. Sofern nach Erteilung eines Maulkorbzwangs beispielsweise ein erneuter Beißvorfall geschieht und dabei kein Maulkorb getragen wurde, können die Konsequenzen schwer aussehen.

Möchten Sie sich gegen die Ihnen und Ihrem Hund auferlegten Maßnahmen wehren sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt für Tierrecht zu Rate ziehen. Ein im Tierrecht erfahrener Rechtsanwalt prüft die Rechtmäßigkeit der ergangenen Bescheide. Nach Akteneinsicht stellt sich oftmals heraus, dass der Vorfall von dem Anzeigenerstatter anderes geschildert wird als er tatsächlich statt fand. Frühzeitig sollten dann gegen die Bescheide und den angeordneten Auflagen rechtlich vorgegangen werden.



Nach einem Hundebeiß-Vorfall - Hund soll als gefährlich eingestuft werden

Wurde der Hundebeiß-Vorfall bei der Polizei Veterinär- oder Ordnungsamt angezeigt, so erhält der Hundehalter einen Anhörungsbogen zur Sachverhaltsaufklärung. Entgegen der Annahme muss dieser Anhörungsbogen nicht ausgefüllt werden. Auch hierbei empfiehlt es sich, Kontakt zu einem auf Tierrecht spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt aufzunehmen und zuerst Akteneinsicht zu beantragen.

Wird deutlich, welche Auflagen man nun erfüllen muss (Bspw. Leinenpflicht, Maulkorbzwang, erhöhte Steuer und Versicherungen), können müssen Rechtsmittel in Form eines Widerspruch, eingelegt werden.




Ackenheil Anwaltskanzlei / Kanzlei für Tierrecht - bundesweite Rechtsberatung Hundebiss / Hundebeisserei und die Rechtsfolgen

Zum Team der Ackenheil Anwaltskanzlei für Tierrecht zählen zudem derzeit 8 Hunde, sodass uns hundetypische Verhaltensweisen, Hunderassen zugesagten Eigenschaften sowie Hundehalter typisches "Fehlverhalten" mehr als geläufig sind.

Unzählige Hundehalter sowie Hundezüchtern aus dem In-und Ausland konnten wir schon aufgrund unserer langjährigen Erfahrung erfolgreich durch den oft undurchsichtigen Dschungel rechtlicher und behördlicher Fallstricke und Verfahren, gerade in den Bereichen von behördlichen Verfügungen (Auflage zum Führen und Halten eines gefährlichen Hundes, Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz) führen.

Tierärzte, Gutachter, Hundetrainer sowie Wesenstester (Gefährlichkeitsfeststellung, Landeshundegesetz, Wesenstest, Negativzeugnis über die Gefährlichkeit eines Hundes) runden das Spezialistennetzwerk der Kanzlei für Tierrecht ab.

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Einstufung als gefährlicher Hund - Das Verfahren



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Einen auf die erfolgreiche Abwehr von amtlichen Bescheiden von Behörden erfahrenen Rechtsanwalt finden Sie nicht unbedingt in Ihrer nächsten Nähe. Entfernungen spielen aber heutzutage dank modernster Technik für die rechtliche Beratung keine Rolle mehr.
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Rechtsanwalt für gefährlich eingestuften Hund nach Hundebeisserei oder Rasse

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